Wiesbaden - Fischerstraße
zwei Gebäude mit 43 Wohnungen und ein Bürogebäude für 240 Mitarbeiter
Auf einer 5.600 m² großen Grundstücksfläche plant HS 02 zwei Gebäude mit 43 Wohnungen und ein größeres Bürogebäude für 240 Arbeitsplätze. Die präsentierte Lösung von HS 02 wurde vom Gestaltungsbeirat der Stadt Wiesbaden als guter Beitrag zur Stadtentwicklung gelobt: „Dargestellt wird ein überzeugender Städtebau“. Die Platzierung der Gebäude sowie die gewählte Kubatur schaffen eine städtebauliche Verzahnung der großteiligen Bebauung des Liliencarré mit der an die Fischerstraße angrenzenden Villenbebauung. Die bestehende Tragstruktur des Bestandes schränkt die Gebäudeplatzierung ein. Das Baugrundstück ist Bestandteil der Gesamtanlage XI „Südliches Villengebiet“, nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Auf dem langgestreckten Grundstück, welches zwischen Klingholz- und Fischerstraße liegt, befindet sich bereits ein Sockelbau, der Teil der bestehenden Tiefgarage des Liliencarré ist. Westlich grenzt der Sockelbau an der Biebricher Allee und östlich an den Hauptbahnhof. Auf der untersten Ebene des Bestandsbaus findet die Anlieferung des Einkaufszentrums statt. Die dazugehörige Zufahrt befindet sich am östlichen Teil des Baus. Auf der darüber liegenden, leerstehenden Ebene ist bereits durch die ursprüngliche Planung eine Tiefgarage vorgesehen. Während des Bauablaufs musste eine uneingeschränkte Funktion des Sockelbaus gewährleistet bleiben.